{"Signatur": "SZ_VG_002", "Spider": "SZ_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2020-09-16", "HTML": {"Datei": "SZ_Verwaltungsgericht/SZ_VG_002_II-2018-21_2020-09-16.html", "URL": "https://gerichte.sz.ch/vg/tribunavtplus/loadTable", "Checksum": "9d2e8594ae3ecf926ab28c105629c581"}, "PDF": {"Datei": "SZ_Verwaltungsgericht/SZ_VG_002_II-2018-21_2020-09-16.pdf", "URL": "https://gerichte.sz.ch/vg/tribunavtplus/ServletDownload/II_2018_21_2ea3265bbbf0121da8fa1a58cc2377f2d738390c890a3a271277220f640da71aa93106cc93afabdaeea38aebf15169472ba4f8657a4746ed66cf370415daaa86d7631ab626b4db55c3f6deb72c3b0c77?path=2ea3265bbbf0121da8fa1a58cc2377f2d738390c890a3a271277220f640da71aa93106cc93afabdaeea38aebf15169472ba4f8657a4746ed66cf370415daaa86d7631ab626b4db55c3f6deb72c3b0c77&pathIsEncrypted=1&dossiernummer=II_2018_21", "Checksum": "ff3f82c1835d2d84686685a7ed54d086"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["II 2018 21"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Schwyz Verwaltungsgericht 2. 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Könnte es sein, dass sich A.________ nur wenige Meter unterhalb des Geländerückens befand, als er von einer Lawine überrascht und mitgerissen wurde?\nGemäss den Zeugenaussagen von P.________ und Q.________ anlässlich der\nBegehung am 2. Juli 2019 (Erw. 4.16 f. hiervor) könne man davon ausgehen, dass\ndie Gruppe nach dem Unterqueren des Skilifts angehalten habe, bevor sie das\nsteilere Gelände erreicht hätten. Diese Annahme werde dadurch gestützt, weil sie\nvon diesem Standort aus den Hang offenbar nicht vollständig hätten einsehen\nkönnen, worauf A.________ beschlossen habe, etwas weiter, wahrscheinlich über\ndie Geländekuppe zu fahren, um einen besseren Einblick in den Hang und die Abfahrtsmöglichkeiten zu bekommen (vgl. Abb. 1 und Beilage 2). Übereinstimmend\nhätten P.________ und Q.________ ausgesagt, dass sich die Lawine unmittelbar\ngelöst habe, nachdem A.________ weiter schräg unter ihnen orografisch nach\nlinks in den Hang eingefahren sei. Gemäss Q.________ habe sich A.________\nwenige Meter schräg unterhalb von ihr befunden. Es könne davon ausgegangen\nwerden, dass er sich zu diesem Zeitpunkt nicht weit unterhalb der Anrissstelle der\nLawine befunden habe.\n\nad 23.) Wird von Personen, die nicht berufsmässig Gäste ins Gebirge führen, eher mit\nder grafischen Reduktionsmethode (GRM) oder mit der professionellen Reduktionsmethode (PRM) betreffend Risikobeurteilung gearbeitet?\nDa in den letzten Jahren die PRM nur noch in der Bergführerausbildung unterrichtet worden sei, könne man davon ausgehen, dass Personen, die nicht berufsmässig unterwegs seien, eher mit der GRM arbeiten würden. Den Unterlagen hätten\nsich jedoch keine Hinweise finden lassen, die darauf hindeuten würden, dass\nA.________ die Tour mit einer Reduktionsmethode geplant habe.\n\n46\nad 24.) Was lässt sich grundsätzlich zur Planung und Entscheidfindung bezüglich der\nvon A.________ durchgeführten Variantenabfahrt sagen?\nAufgrund der den Gutachtern zur Verfügung stehenden Informationen sei ungewiss, ob A.________ die Abfahrt bewusst geplant habe und wie es zur Entscheidfindung gekommen sei. In der Ausbildung werde Variantenfahrern empfohlen,\ndass sie wenn möglich zuerst eine einfachere Variante wählen sollten, um sich mit\nden aktuellen Schneeverhältnissen und dem Gelände vertraut zu machen, bevor\nsie sich ins steilere Gelände begeben. Dies scheine die Gruppe mit A.________\ngemacht zu haben, indem sie zuerst in Abfahrtsrichtung rechts vom Sessellift eine\nAbfahrt im flacheren Gelände unternommen habe. Vom Sessellift aus habe\nA.________ einen relativ guten Einblick in das Gelände gehabt, welches er nachher habe befahren wollen. Vor dem Befahren des Hanges habe die Gruppe angehalten. A.________ habe dann beabsichtigt, die Route auszukundschaften, die\nBegleiterinnen warten lassen und den Hang als erster befahren. Die geschilderte\nHerangehensweise und das Verhalten würde sich dahingehend interpretieren lassen, dass er die Variantenfahrt überlegt angegangen sei.\n\nad 25.) Waren für A.________ vor dem Unfall besondere Alarmzeichen im Gelände\nerkennbar, die zu besonderer Vorsicht gemahnt hätten?\nAls Alarmzeichen würden frische Schneebrettlawinen, Wummgeräusche, sowie\ndas Bilden von Rissen in der Schneedecke gelten. Ob am [Ereignistag] solche\nAlarmzeichen sichtbar gewesen seien, entziehe sich den Kenntnissen der Gutachter. Der am Unfalltag offenbar vorhandene Triebschnee hätte allenfalls auf Grund\nunregelmässiger Neuschneehöhen festgestellt werden können. P.________ habe\nam 8. Februar 20__ zu Protokoll gegeben, bei der ersten Abfahrt orografisch\nrechts des Sessellifts teilweise wenig Schnee und apere Stellen vorgefunden zu\nhaben. Wenn in den Mulden mehr Schnee liege und auf den Kreten weniger oder\ngar kein Schnee (apere Stellen), seien das Indizien, die auf die herrschende Triebschneesituation hätten hinweisen können.\n\nad 26.) War es vom Sicherheitsaspekt her gesehen ein Vorteil, dass sich\nA.________ von oben herkommend dem Abhang angenähert hat?\nGrundsätzlich sei eine Annäherung von oben ein Vorteil, solange die Schneemassen unterhalb wegrutschen würden. Man werde dann unter Umständen nicht erfasst oder habe zumindest die Hauptschneemassen unterhalb und werde möglicherweise weniger tief verschüttet. Werde man aber erfasst, entscheide auch das\nGelände in der Sturzbahn und in der Ablagerung über die Konsequenzen einer\nVerschüttung oder eines Absturzes. lm vorliegenden Fall wisse man nicht genau,\nwo sich der Verschüttete tatsächlich befunden habe, als er mitgerissen worden sei.\nln Bezug auf die Verschüttungstiefe habe dies vermutlich keinen Einfluss, da von\n\n47\nder Seite weitere Schneemassen in den Graben und ins Ablagerungsgebiet geflossen seien und zusätzlich Schnee für eine Ganzverschüttung geliefert habe.\n\nad 27.) Kann das Verschüttungsrisiko als kleiner eingestuft werden, wenn der Grossteil der Schneemassen bei einer Lawinenauslösung unterhalb des Variantenfahrers abgleitet?\nln einem auslaufenden Hang tendenziell ja. lm vorliegenden Fall sei die Situation\nwie bereits oben geschildert allerdings anders gewesen. Der Lawinenschnee habe\nsich in einem Graben kanalisiert und zusätzlicher Schnee aus den anderen beiden\nMulden sei ebenfalls im selben Graben abgeflossen, was zu einem erhöhten Verschüttungsrisiko geführt haben dürfte.\n\n"}