{"Signatur": "SZ_VG_002", "Spider": "SZ_Verwaltungsgericht", "Sprache": "de", "Datum": "2020-09-16", "HTML": {"Datei": "SZ_Verwaltungsgericht/SZ_VG_002_II-2018-21_2020-09-16.html", "URL": "https://gerichte.sz.ch/vg/tribunavtplus/loadTable", "Checksum": "9d2e8594ae3ecf926ab28c105629c581"}, "PDF": {"Datei": "SZ_Verwaltungsgericht/SZ_VG_002_II-2018-21_2020-09-16.pdf", "URL": "https://gerichte.sz.ch/vg/tribunavtplus/ServletDownload/II_2018_21_2ea3265bbbf0121da8fa1a58cc2377f2d738390c890a3a271277220f640da71aa93106cc93afabdaeea38aebf15169472ba4f8657a4746ed66cf370415daaa86d7631ab626b4db55c3f6deb72c3b0c77?path=2ea3265bbbf0121da8fa1a58cc2377f2d738390c890a3a271277220f640da71aa93106cc93afabdaeea38aebf15169472ba4f8657a4746ed66cf370415daaa86d7631ab626b4db55c3f6deb72c3b0c77&pathIsEncrypted=1&dossiernummer=II_2018_21", "Checksum": "ff3f82c1835d2d84686685a7ed54d086"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["II 2018 21"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Schwyz Verwaltungsgericht 2. 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Können diesbezüglich Aussagen zum Unfallzeitpunkt gemacht werden und falls ja, welche?\nWerde eine Schneeoberfläche durch viele Skispuren durchsetzt, entstehe eine\ngrosse Oberflächenrauigkeit. Dadurch werde es wenig wahrscheinlich, dass mit\neinem nächsten Schneefall sich ein Bruch zwischen Alt- und Neuschnee ausbreiten könne und es zu einer Schneebrettlawine komme. Werde also ein Hang nach\njedem Schneefall regelmässig stark befahren (von mehreren Wintersportlern),\nkönnten sich Schneebrettlawinen weniger gut bilden und die Lawinengefahr werde\n40\nreduziert. Die Verhältnisse in solchen Hängen seien dann günstiger als im wenig\nbefahrenen Gelände. Nicht wesentlich günstiger seien die Verhältnisse in (vermeintlich) häufig befahrenen Hängen erstens dann, wenn davon ausgegangen\nwerden müsse, dass in der vermeintlichen Schwachschicht noch keine, oder nur\nwenige Spuren vorhanden gewesen seien, was oft im Frühwinter der Fall sei. Zudem könne sich im Frühwinter auch die gesamte Schneedecke derart ungünstig\numwandeln, dass sie eine mächtige Schwachschicht bilde. Dann könnten aufgrund\ndieses schwachen Schneedeckenfundaments, selbst wenn die Oberfläche zerfahren sei, Schneebrettlawinen entstehen. Zweitens, wenn die Schneedecke durchnässt sei und drittens, wenn mehr als 50 cm Neuschnee gefallen sei, da sich dann\nauch Schwachschichten innerhalb des Neuschnees bilden könnten.\n\nGemäss dem Schreiben der I.________AG vom 25. April 2019 (vgl. Erw. 4.14\nhiervor) werde je nach Schneeverhältnissen der gesamte Hang oft befahren. Somit\nkönnte in einem \"normalen\" Winter mit durchschnittlich oder mehr Schnee angenommen werden, dass der Unfallhang Mitte Januar bereits häufig befahren sei.\nDie Gutachter würden jedoch davon ausgehen, dass der Unfallhang im Winter\n20__/__ bis zum [Ereignistag] auf Grund der geringen Schneemengen (auf der in\nder Nähe gelegenen Schneestation CA.________ habe die Schneehöhe Anfang\nJanuar nur gerade ca. 30% des 22-jährigen Durchschnitts betragen; vgl. Beilage 6)\nkaum regelmässig habe befahren werden können und somit in dieser Situation\neher als selten befahren bezeichnet werden müsse. In dieser Situation (erste Ausnahme Frühwinter) habe im Unfallhang aus Sicht der Gutachter nicht von einer reduzierten Lawinengefahr ausgegangen werden können.\n\nad 5.) Weist der Osthang am J.________ mehrere von Variantenfahrern befahrbare\nSektoren auf? Falls ja, bitte auf Karte einzeichnen. Die einzelnen Sektoren\nsind anhand der Reduktionsmethode zu beurteilen.\nAufgrund der Schneelage am Unfalltag würden sich die Gutachter auf drei Sektoren beschränken, die sie am ehesten als fahrbar erachten (vgl. Beilage 3). Jeder\nSektor weise eine gestrichelte Linie auf, welche als Ideallinie pro Sektor betrachtet\nwerden könne. Die Beurteilung dieser Sektoren anhand der Reduktionsmethode\nsei aus der Perspektive der Ideallinie vorgenommen worden. Wie bereits bei Frage\n3 erwähnt, sei die Reduktionsmethode ein sehr vereinfachtes Werkzeug für eine\ngenerelle Risikoabschätzung und entsprechendem Interpretationsspielraum. Nach\nder am meisten verwendeten GRM ergebe sich folgendes Bild:\n\nSektor 1: Dieser Sektor umgehe den eigentlichen Unfallhang, wäre aber eine\nOption für eine relativ günstige Variantenabfahrt. Bei der gegebenen Situation entspreche die Beurteilung mittels GRM dem grünen Bereich - geringes Risiko'.\n\n41\nSektor 2: Dies entspreche dem Sektor, wo bereits bestehende Spuren von Variantenfahrern auf den Fotos sichtbar seien. Diesen Bereich würden die Gutachter\nals rot = hohes Risiko einstufen.\nSektor 3: Dieser Sektor weise bezüglich Lawinenrisiko unterschiedliche Stellen\nauf. Generell seien bei diesem Sektor Gefahrenstellen weniger verbreitet als bei\nSektor 2. Die Einstufung mit der GRM entspreche dem oberen Bereich von orange\n= erhöhtes Risiko. Vorsicht! Erfahrung!\n\nDie Route über den Rücken, orographisch rechts der Mulde, sei vom Gelände her\ngünstiger als in der Mulde.\n\nad 6.) Welche Bedeutung kommt der Ausschilderung mittels SKUS-Lawinenwarn-\ntafeln an Tal- und Bergstationen sowie Liftanlagen bei erheblicher Lawinengefahr hinsichtlich dem (von den Schneesportgebieten tolerierten, teils geförderten) Variantenfahrten in Pistennähe zu?\nWerde die Lawinengefahr von den Verantwortlichen eines Skigebiets als \"erheblich\" (Stufe 3) beurteilt, würden an den Tal- und Bergstationen jeweils entsprechende\ngelbe Lampen blinken und die Lawinenwarntafel sei ausgehängt. Damit würden\nSchneesportler, die sich ins ungesicherte Gelände begeben, darauf aufmerksam\ngemacht, dass sie sich im freien Gelände ausschliesslich auf eigenes Risiko bewegen und somit eigenverantwortlich die Lawinengefahr beurteilen müssten.\n\n"}