Diesbezüglich ist dem Beschwerdeführer beizupflichten (vgl. Beschwerde, S. 12 Ziff. 23 f.). Bei den Korrekturfaktoren "Wirtschaftliches Alter" (Reduktion Abschlag -19% auf -15%) und "Ausbau" (Erhöhung Zuschlag 0% auf +5%) können hingegen die Anpassungen aufgrund des Zusammenhangs mit vorgenommenen baulichen Massnahmen