16 Steuerverwaltung die Schätzwerte von Grundstück und subjektiv-dinglich verknüpftem Miteigentumsanteil mit jeweils separaten Schätzungsverfügungen festgelegt wurden (vgl. vorne Sachverhalt Bst. A). Demzufolge ist mit Bezug auf den 1/3 Miteigentumsanteil an dem Grundstück GB-Nr. yyy mit Doppelgaragen auch keine Anpassung bzw. Nachschätzung vorzunehmen. Mietwert (Doppelgarage) von 12.0 Monate à Fr. 220.--/Monat (vgl. angefochtener Entscheid Erw. 4.8) und Realwert (Doppelgarage) 100 m3 à Fr. 300.--/m3 (vgl. angefochtener Entscheid, Erw. 6) mit absolutem Landwert (Mehrumschwung)