Ebenso wenig ändert sich dadurch etwas an den für die Ermittlung der Bausumme relevanten Kosten, weil nachträglich von der Helvetia Versicherung aufgrund von Schadenereignissen Versicherungsleistungen von Fr. 6'900.-- (vgl. Akten des Einsprachevorverfahrens act. 19 f.) und Fr. 5'500.-- (vgl. Akten des Einsprachevorverfahrens act. 21 f.) sowie Fr. 44'835.50 für den im Jahr 2011 erlittenen Hagelschaden (z.B. Fassaden-, Metallbleche- und Fensterschäden) ausbezahlt wurden.