183-186), die bei der Erweiterung und Sanierung des Einfamilienhauses getätigte Ersatzanschaffung eines neuen Küchengerätes (Kombi-Einbaubackofen) im Betrag von Fr. 3'288.-- im Jahr 2009 (vgl. Auszug Steuerakten 2008-2012 act. 155-157) oder auch die Reparatur vom Wasseranschluss im Betrag von Fr. 4'555.30 und Baumeisterarbeiten/Wasserleitungsbruch im Betrag von Fr. 2'565.80 im Jahr 2010 (vgl. Auszug Steuerakten 2008-2012 act. 94 u. 96) für die Ermittlung der Bausumme mitberücksichtigt wurden.