Mit der Bausumme von Fr. 200'000.-- wird festgelegt, ab wann Um-, Aus- und Anbauten Anlass für die Vornahme einer individuellen Schätzung geben können. Darunter können richtigerweise auch umfangreiche Unterhaltsarbeiten an einer Liegenschaft (wie z.B. Sanierungen und grössere Renovationen) subsumiert werden, soweit sie denn zu wesentlichen Wertänderungen führen. Es ist eine bekannte Tatsache, dass steuerlich als Unterhalt zu qualifizierende Massnahmen in vielen Fällen zu einer realen Zunahme des Wertes einer Liegenschaft führen.