Protokoll der Sitzung des Kantonsrates vom 24.11.2004, S. 622 ff.). Bereits bei der Beratung der Verordnung über die steueramtliche Schätzung landwirtschaftlicher Grundstücke und Gewerbe (LSchätzV; SRSZ 172.220) vom 21. April 2004 hat sich der Kantonsrat ausdrücklich (insbesondere aus Gründen der Praktikabilität) dafür ausgesprochen, dass die Bausumme und nicht die Wertvermehrung massgebend sein soll (vgl. hierzu insb. Protokoll der Sitzung des Kantonsrates vom 21.4.2004, S. 1105 ff.).