2.3 Ob es sich bei der vom Regierungsrat gestützt auf eine formellgesetzliche Grundlage (§ 20 SchätzG) erlassenen Schätzungsanleitung um eine regierungsrätliche Rechtsverordnung handelt, oder ob sich die Schätzungsanleitung lediglich im Sinne einer Verwaltungsverordnung an die Verwaltungsbehörden mit deren Verwaltungspersonal richtet (vgl. zur Abgrenzung zwischen Rechtsverordnung und Verwaltungsverordnung: BGE 142 II 182 Erw.