xxx gar nicht betroffen ist und andernfalls auch noch zusätzlich gegen das verfassungsmässige Diskriminierungsverbot (z.B. Art. 8/1 und Art. 9 BV) verstossen würde. C) Sub-Eventualiter sei eine allfällige Neuschätzung (steuerlicher Liegenschaftswert wie analog Eigenmietwert) gemäss nachfolgenden Punkten und Einsprache wie dargelegt substanziell nach unten, d.h. auch in diesem (rechtmässig und willkürfrei an sich gar nicht zur Anwendung gelangenden) Sub-Eventualfall zumindest nahe bisheriger rechtsgültiger Schätzung vom 4.4.2007 zu korrigieren.