B. Mit Schätzungsverfügung vom 4. Dezember 2013 nahm die Schätzungsabteilung der Kantonalen Steuerverwaltung aufgrund einer internen Meldung der Abteilung Veranlagung Natürliche Personen vom 1. März 2013 betreffend Investitionen/Renovationen in Liegenschaft (vgl. Schätzungsakten act. 11) eine "Neuschätzung infolge Investitionen" (bzw. individuelle Schätzung) gemäss § 7 Abs. 2 SchätzV (Verordnung über die steueramtliche Schätzung nichtlandwirtschaftlicher Grundstücke [SRSZ 172.113] vom 24.11.2004) vor und legte den Eigenmietwert auf Fr. 26'488.-- und den Vermögenssteuerwert auf Fr. 1'477'299.-- mit Wertgültigkeit ab 31. Dezember 2011 fest (vgl. Schätzungsakten act. 1).