Hinsichtlich des weiteren Verlaufs äussert sich der Beschwerdeführer indes widersprüchlich. So behauptet er, nicht kontaktiert worden zu sein, aber eine Mailabsage wegen Überqualifikation erhalten zu haben. Die von ihm beigelegte Absage betrifft jedoch eine Bewerbung beim C.________ in Seewen und nicht jene beim Hotel B.________ in Schindellegi. Auf die Verwechslung aufmerksam gemacht, reagiert der Beschwerdeführer vorerst gar nicht. In der Beschwerde führt er dann aus, die Mailabsage des Hotels B.________ gelöscht zu haben, aber wieder auftreiben zu wollen. Entgegen dieser Ankündigung reicht er dann aber nichts ein. Vielmehr behauptet er in der Eingabe vom 6. Februar 2018, er habe