4.2 Sachverhaltsmässig ist unbestritten, dass das RAV Goldau dem Beschwerdeführer eine Stelle im Hotel B.________, Schindellegi, zugewiesen hat (wie auch weitere Stellen). Zudem erachtet es das Gericht als erwiesen, dass sich der Beschwerdeführer tatsächlich beworben hat. Dies belegt der Beschwer- 8 deführer mittels der eingereichten Bewerbung und ergibt sich ebenso aus der Rückmeldung des Arbeitgebers, nachdem dieser den Beschwerdeführer zu erreichen versucht hat.