3.5 In der Eingabe an die Vorinstanz vom 10. Januar 2018, die als Verwaltungsgerichtsbeschwerde ans Verwaltungsgericht überwiesen wurde, hält der Beschwerdeführer fest, er habe die Mailabsage des Hotels B.________ leider nicht mehr, werde sie aber da noch einmal anfordern. Anstelle legt er seine Bewerbung bei, was seine Bemühungen belegen solle. Zudem verweist er darauf, sich im Oktober 2017 94 mal, im November 2017 98 mal, im Dezember 96 mal und im Januar bis zum 10. Januar 2018 bereits 34 mal schriftlich beworben und bislang 6 Bewerbungsgespräche geführt zu haben. Er unternehme alles, um eine Stelle zu erhalten (Vi-act. 13).