Mit Schreiben vom 20. November 2017 führt der Beschwerdeführer aus, er habe sich beworben, sei aber nie zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen worden, weder telefonisch noch schriftlich (Vi-act. 8). In der Einsprache vom 29. November 2017 bekräftigt er diese Darstellung. Er habe sich beworben und dabei erwähnt, dass er Erfahrung mit der Indischen Küche habe. Er habe eine Absage per Mail wegen Überqualifizierung erhalten, welche er bereits der Stellungnahme beigelegt habe. Des Weitern führt er aus, sich x-fach beworben und vorgestellt zu haben. Er unternehme alles Mögliche, um eine Stelle zu erhalten. Der Einsprache lagen verschiedene Absagen bei, indes keine des Hotels B.___