5 3. Vorliegend ergibt sich aus den Akten: 3.1 Mit Schreiben vom 21. September 2017 unterbreitete das RAV Goldau dem Beschwerdeführer ein Stellenangebot als Koch (100%-Pensum) im Hotel B.________ in Schindellegi mit der Aufforderung, sich bis spätestens am 23. September 2017 zu bewerben (Vi-act. 3). Am 11. Oktober 2017 erhielt das RAV Goldau vom Arbeitgeber des Hotels B.________ die Rückmeldung, der Beschwerdeführer sei nicht angestellt worden. Er sei telefonisch nie erreichbar gewesen und habe auch nicht zurückgerufen. Die Stelle sei weiterhin offen, Bewerbungen seien erwünscht (Vi-act. 4).