C. Am 10. Januar 2018 äussert sich A.________ gegenüber dem Amt für Arbeit schriftlich gegen den Einspracheentscheid Nr. 244/17 vom 3. Januar 2018. Diese Eingabe stellt das Amt für Arbeit mit Schreiben vom 18. Januar 2018 dem Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz zur Weiterbearbeitung zu. A.________ beantragt sinngemäss die Aufhebung der verfügten Einstellung in der Anspruchsberechtigung. Mit Vernehmlassung vom 6. Februar 2018 beantragt das Amt für Arbeit die vollumfängliche Abweisung der Beschwerde. Ebenfalls mit Eingabe vom 6. Februar 2018 bekräftigt der Beschwerdeführer gegenüber dem Gericht seine Beschwerdeschrift.