B. Mit Verfügung vom 6. November 2017 wurde A.________ durch das Amt für Arbeit ab dem 12. Oktober 2017 für die Dauer von 31 Tagen in der Anspruchsberechtigung eingestellt (Vi-act. 7). A.________ nahm am 20. November 2017 Stellung dazu und reichte am 29. November 2017 Einsprache gegen die Verfügung vom 6. November 2017 ein (Vi-act. 8 - 10), die vom Amt für Arbeit mit Entscheid Nr. 244/17 vom 3. Januar 2018 abgewiesen wurde (Vi-act. 12).