Die Stelle sei weiterhin offen und man wünsche Bewerbungen (Vi-act. 4). In der Folge ersuchte das Amt für Arbeit A.________ am 17. Oktober 2017 um Stellungnahme zum Vorwurf der Nichtannahme einer zumutbaren Anstellung (Vi-act. 5). Mit Schreiben vom 28. Oktober 2017 nahm er Stellung und widersprach dem Vorwurf (Viact. 6).