A. A.________ (Jg. 1965) wurde am 15. September 2017 durch das RAV Goldau zur Arbeitsvermittlung angemeldet. Per 1. September 2017 ersuchte er um Arbeitslosenentschädigung (Vi-act. 1a, 1b und 2). Am 21. September 2017 unterbreitete das RAV A.________ ein AVAM-Stellenangebot als Koch im Hotel B.________ in Schindellegi. Er wurde aufgefordert, sich bis spätestens 23. September 2017 zu bewerben (Vi-act. 3). Auf Rückfrage hin informierte der Arbeitgeber des Hotels B.________ das RAV (Eingang RAV 11.10.2017), A.________ sei telefonisch nie erreichbar und er habe nie zurückgerufen. Die Stelle sei weiterhin offen und man wünsche Bewerbungen (Vi-act. 4).