Es ist eine vorsichtige Schätzung durchzuführen, ohne aller- 8 dings dazu verpflichtet zu sein, bei der durch das Verhalten des Pflichtigen bedingten Ermessensbetätigung im Zweifelsfall die für diesen günstigste Annahme zu treffen. Die Verletzung von Verfahrenspflichten darf sich nicht lohnen. Insgesamt hat aber die Ermessensveranlagung zu einer bestmöglichen Annäherung an die Wirklichkeit zu führen (vgl. zum Ganzen Urteil BGer 2C_679/2016 vom 11.7.2017 Erw. 4.2).