3.3.1 Bereits die erste gesetzliche Regelung der Prämienverbilligung (Gesetz über die Prämienverbilligung in der Krankenpflegeversicherung vom 6.9.1995; PVG; nGS III 334) stellte für die Beurteilung des anrechenbaren Einkommens auf die Steuerwerte der letzten rechtskräftigen Steuerveranlagung ab (§ 6 Abs. 2 PVG). In den Erläuterungen dazu hielt der Regierungsrat ausdrücklich fest, es