Gegenstand Prämienverbilligung (Anspruchsberechtigung) Sachverhalt: A. Am 25. Juli 2017 stellte B.________ als Beistand von A.________ (Jg. 1995) bei der Ausgleichskasse Antrag auf Prämienverbilligung 2018 (Viact. 1). A.________ hatte zuvor noch nie Prämienverbilligung im Kanton Schwyz beantragt. Mit Schreiben vom 20. November 2017 teilte die Ausgleichskasse dem Beistand mit, es bestehe kein Anspruch auf eine Prämienverbilligung, da es sich bei der jüngsten rechtskräftigen Steuerveranlagung um eine Ermessensveranlagung handle (Vi-act. 4). In der Folge ersuchte der Beistand um eine anfechtbare Verfügung (Vi-act. 5).