3.1 Der Beschwerdeführer bringt sinngemäss vor, das Gesuch um Prämienverbilligung wie immer korrekt ausgefüllt und eingereicht zu haben. Der Brief sei indessen verloren gegangen. Die Prämienverbilligung sei nötig, da sie die ohnehin sehr knappe AHV-Rente aufbessern würde. Er wisse, dass Fehler teilweise hart bestraft würden, er sei aber überzeugt davon, dass dieser Fehler korrigierbar sei. Er bittet um Hilfe, weil das Geld für die Miete und die Krankenkasse nicht ausreichen würde und weil das Anfordern von Sozialhilfe nach 40 Jahren ehrlicher und harter Arbeit beschämend sei.