A. Am 19. Dezember 2018 reichte die B.________ GmbH, vertreten durch C.________, stellvertretend für A.________, bei der Ausgleichskasse Schwyz ein Schreiben mit dem sinngemässen Begehren um Gutheissung der Prämienverbilligung 2018 (recte: wohl 2019) ein (Vi-act. 1). Mittels telefonischer Rücksprache vom 19. Dezember 2018 informierte die Ausgleichskasse Schwyz C.________ über die Abweisung des Gesuchs und darüber, dass sie seinen Eltern eine anfechtbare Verfügung zustellen werde (Vi-act. 1).