6 se, ansonsten die Versicherung nicht beendet werden könne. Dies stimmt so mit den Ausführungen des Beschwerdeführers überein. Seinerseits trägt er aber vor, er habe die Abmeldung nicht vornehmen können, da die Gemeinde auf dem Vorweisen von Personaldokumenten bestanden habe, die er aber nicht habe vorweisen können, weil die Frau diese bei der Ausreise mitgenommen habe.