Mit Vernehmlassung vom 22. Januar 2019 beantragt die B.________: 1. Die Beschwerde vom 21. Dezember 2018 sei abzuweisen. 2. Der Einspracheentscheid vom 28. November 2018 (Referenz-Nr. 885'725) sei vollumfänglich zu bestätigen. 3. Es sei die Rechtsöffnung im Umfang von CHF 284.50 (Grundforderung inkl. Mahn- und Umtriebsspesen, zzgl. 5% ab dem 2. Oktober 2017 auf der Grundforderung von CHF 140.70) zu erteilen. 4. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge zu Lasten des Beschwerdeführers.