2.3.4 Im Jahr 2018 ersuchte die Wohngemeinde B.________ den Beschwerdeführer um Auskunft bezüglich seines Versicherungsstatus. Er legte der Gemeinde die Bestätigung der Befreiung durch die Gesundheitsdirektion Zürich vor. In der Folge machte ihn die Gemeinde darauf aufmerksam, dass mit der Anmeldung im Kanton Schwyz ein neues Gesuch hätte eingereicht werden müssen, worüber er beim Zuzug offenbar nicht informiert worden sei. Gleichzeitig über- 4 liess sie ihm ein Gesuchsformular. Dieses reichte der Beschwerdeführer noch im gleichen Monat am 23. September 2018 ein (vgl. Vi-act. 1).