Am 23. September 2018 reichte A.________ - unter Beilage eines erklärenden Begleitschreibens - das Formular "Abklärung der KVG-Versicherungspflicht" mit dem Ersuchen um Befreiung gestützt auf Art. 2 Abs. 8 KVV ein (Vi-act. 1). C. Mit Verfügung vom 3. Oktober 2018 lehnte die Ausgleichskasse Schwyz das Gesuch um Befreiung vom schweizerischen KVG-Obligatorium ab. Aus den Akten ergebe sich, dass er am 1. August 2018 (recte: 2013) zugezogen sei. Ein Gesuch um Befreiung müsse innert drei Monaten eingereicht werden. Diese Frist von drei Monaten für die Einreichung sei abgelaufen. In der Folge wurde er aufgefordert, sich in der Schweiz im Rahmen des KVG versichern zu lassen (Vi-act. 2).