Per 1. August 2013 ist A.________ in den Kanton Schwyz, Gemeinde B.________, zugezogen. Im April 2016 zog seine Ehefrau zu ihm, gleichzeitig wechselte A.________ den Aufenthaltsstatus; seit 1. April 2016 ist er im Besitz einer Aufenthaltsbewilligung B. Im September 2017 kam der gemeinsame Sohn zur Welt.