Viel mehr spricht für diese Kündigung, dass er aufgrund des Gesprächs mit dem Personalberater der B.________ AG von einem längerfristigen Einsatz ausging, wie sich dies auch aus der E-Mail des Personalberaters ergibt. Mithin sprechen die Umstände vorliegend dafür, dass der Beschwerdeführer trotz Temporärarbeit nicht mit einem kurzfristigen Einsatz rechnen musste, sondern von einer längerfristigen Anstellung ausgehen durfte.