__ AG angestellt war und per 15. Dezember 2017 gekündigt wurde, dann per 18. Dezember 2017 bei der I.________ GmbH eine Anstellung fand und er selber diese per 12. Januar 2018 kündigte, um nahtlos am 15. Januar 2018 erneut bei der B.________ AG eine Anstellung anzunehmen. Wäre er von einem nur wenige Tage dauernden Einsatz ausgegangen, hätte er die Anstellung bei I.________ GmbH kaum selber gekündigt. Viel mehr spricht für diese Kündigung, dass er aufgrund des Gesprächs mit dem Personalberater der B.________ AG von einem längerfristigen Einsatz ausging, wie sich dies auch aus der E-Mail des Personalberaters ergibt.