Diese wiederum hält explizit fest, der Beschwerdeführer habe einen unbefristeten Vertrag erhalten und habe nichts von einer Befristung gewusst. Zudem geht aus der echtzeitlichen E-Mail vom 18. Januar 2018 zweifelsfrei hervor, dass der zuständige Personalberater mit dem Beschwerdeführer über einen längerfristigen Einsatz gesprochen hatte und die Kündigung unvermittelt und viel zu früh kam wegen Baustellenverzögerungen. Selbst wenn also der Beschwerdeführer als Temporärarbeiter im Allgemeinen auch mit kürzeren Einsätzen rechnen musste, durfte er beim hier konkret strittigen Einsatz, welcher der Arbeitslosigkeit vorausging, durchaus von einem längerfristigen Einsatz ausgehen.