5.1.2 Vorliegend ergibt sich jedoch, dass die Einsatzfirma selber ausführt, sie kommuniziere über die Einsätze nicht direkt mit den Mitarbeitern, sondern mit der B.________ AG. Auch gegenüber dem Gericht führt die Firma nicht aus, sie habe mit dem Beschwerdeführer direkt kommuniziert. Selbst wenn also die Einsatzfirma einen Monteur nur für wenige Tage gesucht haben sollte, musste dies der Beschwerdeführer nicht wissen, da er bezüglich Einsatz nur mit der B.________ AG in Kontakt war. Diese wiederum hält explizit fest, der Beschwerdeführer habe einen unbefristeten Vertrag erhalten und habe nichts von einer Befristung gewusst.