4.3 Mit Schreiben vom 16. Februar 2019 nimmt der Beschwerdeführer Stellung zur Rückmeldung der Firma D.________ AG. Diese widerspreche der E-Mail der B.________ AG vom Januar 2018, aus welcher klar hervorgehe, dass ein längerer Einsatz geplant gewesen sei und Baustellenverzögerungen zum raschen Ende geführt hätten. Es treffe nicht zu, dass er nur für fünf Tage gebucht gewesen sei.