4.2.2 Die Firma D.________ AG teilte dem Gericht am 4. Februar 2019 mit (VGact. 11), sie habe 30 Angestellte und immer wieder temporäre Mitarbeiter, die eingesetzt würden, um eine Arbeit fertig zu montieren oder sanitäre Installationen zu verrichten, damit Termine eingehalten werden können. Sie frage die B.________ AG ständig an, ob sie für tageweise Einsätze einen Monteur vermitteln könne. Der Beschwerdeführer habe vom 15. bis 19. Januar 2018 für einen temporären Einsatz Installationen verrichtet; er sei für diese Zeit gebucht gewesen, man habe nie darüber nachgedacht, ihn länger zu beschäftigen; es sei ein fixer temporärer Einsatz gewesen. Mehr dazu könne die B.________ AG sagen.