3.1 Der Beschwerdeführer bringt vor, dass die genauen Verträge zwischen der B.________ AG sowie der D.________ AG nicht mehr existieren würden. Aus dem Einsatzvertrag, welcher dem Beschwerdeführer zugestellt worden sei, sei das Einsatzende nicht ersichtlich, weshalb er von einem unbefristeten Einsatz habe ausgehen können. Dieser Arbeitsvertrag sei sodann der einzig relevante Vertrag für diese Frage, weil ihm kein Einsichtsrecht in den Vertrag zwischen der B.________ AG und D.________ AG gewährt worden sei. Dem ihm zugestellten Arbeitsvertrag werde mit der Argumentation der Vorinstanz die Gültigkeit aberkannt.