E. Gegen den Einspracheentscheid Nr. 221/18 vom 21. November 2018 erhebt A.________ fristgerecht am 15. Dezember 2018 (Postaufgabe) Beschwerde beim Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz mit dem sinngemässen Antrag, die verfügte Einstellung in der Anspruchsberechtigung sei aufzuheben. 2 F. Mit Vernehmlassung vom 9. Januar 2019 beantragt die Vorinstanz die vollumfängliche Abweisung der Beschwerde.