Eingangsdatum beim Amt für Arbeit des Kantons Schwyz) stellte A.________ den Antrag auf Arbeitslosenentschädigung ab 22. Januar 2018 (Viact. 2). Per 22. Januar 2018 meldete ihn das RAV Goldau für ein Vollzeitpensum zur Arbeitsvermittlung an (Vi-act. 1). Am 12. Februar 2018 endete die Arbeitslosigkeit, nachdem A.________ bei der Temporärfirma B.________ AG eine neue Anstellung fand (Vi-act. 7 S. 2).