A. A.________ (Jahrgang 1969, deutscher Staatsangehöriger, Aufenthaltsbewilligung Ausweis B) arbeitete seit Anfang 2017 über die Personalverleiherin B.________ AG mit Sitz in C.________ als Sanitärmonteur mit temporären Einsatzverträgen. Ab 15. Januar 2018 war er an die D.________ AG mit Sitz in E.________ ausgeliehen, wofür am 15. Januar 2018 ein Einsatzvertrag abgeschlossen wurde. Bereits am 17. Januar 2018 kündigte die D.________ AG das Einsatzverhältnis und damit die B.________ AG das Arbeitsverhältnis unter Einhaltung der zweitägigen Kündigungsfrist auf den 19. Januar 2018. Am 5. Februar 2018 (= Eingangsdatum beim Amt für Arbeit des Kantons Schwyz) stellte A.______