1.1 In Gutheissung der Klage wird die Beklagte verpflichtet, der Klägerin Fr. 70'935.30 nebst Zins zu 5% seit 14. Dezember 2017 sowie Fr. 800.-- Bearbeitungsgebühren und Fr. 118.30 Zahlungsbefehlskosten zu bezahlen. 1.2 Der Rechtsvorschlag in der Betreibung Nr. _____ des Betreibungsamts E.________, Zahlungsbefehl vom 17. Mai 2018, wird in der Höhe des geschuldeten Betrages von Fr. 70'935.30 zuzüglich Zins zu 5% seit 14. Dezember 2017 sowie Fr. 800.-- Bearbeitungsgebühren und Fr. 118.30 Zahlungsbefehlskosten aufgehoben und der Klägerin wird diesbezüglich die definitive Rechtsöffnung erteilt.