7 2.6 Zusammenfassend erweist sich nach dem Gesagten die eingeklagte Forderungssumme von Fr. 70'935.30 zzgl. Zins zu 5% seit 14. Dezember 2017, Fr. 800.-- Bearbeitungsgebühren und Zahlungsbefehlskosten von Fr. 118.30 als nachvollziehbar und begründet. Die entsprechende Forderungsklage ist somit gutzuheissen.