2.5 Im Übrigen sind die Kosten für das Inkasso gemäss Ziff. 3.3 (Abs. 6) des Anschlussvertrages vom säumigen Arbeitgeber zu tragen, wobei in Ziffer 4 des anwendbaren Kostenreglements (= Kläg-act. 4) die pauschalisierten Kosten für die einzelnen Inkasso-Handlungen aufgelistet werden (Mahnung Fr. 100.--; Betreibungsbegehren von mindestens Fr. 400.--, abgestuft nach der Höhe der ausstehenden Forderung, in casu Fr. 800.-- aufgrund von Mahnbeträgen zwischen Fr. 50'000.-- und Fr. 100'000.--). Diese Kosten für das Inkassoverfahren sind ebenfalls nicht zu beanstanden, was ferner auch für die Vertragsauflösungskosten von Fr. 700.-- gilt (Kläg-act. 2 Ziff. 6.8 i.V.m. Kläg-act. 4 Ziff. 6).