A. Die C.________ AG (nachfolgend: C.________) schloss sich mit Anschlussvertrag per 1. Juli 2009 der A.________ (nachfolgend: A.________), zwecks Durchführung der beruflichen Vorsorge an. Mit Unterzeichnung am 7. November 2011 verlängerten die Parteien diesen Anschlussvertrag (Vertrag Nr. 2/5429) per 1. Januar 2012 bis 31. Dezember 2016. In der Folge verlängerte sich der Anschlussvertrag mangels Kündigung stillschweigend um ein weiteres Jahr (vgl. Kläg-act. 2 Ziff. 6.1 insbesondere).