3.3.2 Entgegen der beschwerdeführerischen Ansicht kann - anders als im Steuerrecht - im Rahmen der EL-Anspruchsberechnung nicht mit Mehrkostenpauschalen operiert werden, da der Existenzbedarf jederzeit präzis ermittelt werden 10 muss (vgl. hierzu verstehend Erw. 2.4.2). Vorliegend können denn auch gestützt auf die eingereichten Dienstpläne der Monate September und Oktober des vergangenen Jahres die effektiven auswärtigen Verpflegungskosten der Ehefrau ohne weiteres ermittelt werden.