3.2.4 Soweit sich die Ehefrau an Informationsveranstaltungen (in Luzern und anderen Orten) begibt, so hat sie dies konkret nachzuweisen, damit dies bei der EL-Berechnung im oberwähnten Sinne beurteilt werden kann. Aufgrund der Aktenlage bzw. der vom Beschwerdeführer nachgereichten Unterlagen (vgl. beschwerdeführerische Beilage 7), liegt einzig eine Rechnung des Berner Bildungszentrums per 19. Dezember 2018, adressiert an die Alterssiedlung "C.________"