3.2.3 Soweit der Beschwerdeführer geltend macht, seine Ehefrau besuche im Rahmen ihrer geplanten bzw. bevorstehenden HF-Ausbildung HF-Informations- Veranstaltungen in Luzern (Kantonsspital) und anderen Orten und absolviere die geforderten HF-Schnupperpraktika, wobei weitere Schnupperpraktika anstehen würden, so hat dies vorliegend unbeachtlich zu bleiben.