3 lich sei der jetzige Arbeitgeber mit dem früheren Ausbildungsbetrieb identisch und somit auch die Fahrtkosten gleich (vgl. S. 3 Ziff. 2c i.V.m. S. 4 Abs. 2). Mithin ergebe sich für die Zeit ab 1. September 2018 ein Jahreseinkommen von Fr. 49'961.--. Hiervon seien die Sozialversicherungsbeiträge von Fr. 6'038.-- sowie die Gewinnungskosten von Fr. 4'020.-- für SBB-Fahrtkosten und Fr. 2'880.-- für auswärtige Mahlzeiten abzuziehen (vgl. S. 6 Abs. 1).