Hiervon werde ein Freibetrag von Fr. 1'500.-- abgezogen, was Fr. 38'604.-- ergebe. Davon wiederum seien lediglich 2/3, d.h. Fr. 25'736.-- als Einkommen anzurechnen (Erw. 15). Bei den gesamten anrechenbaren Einnahmen von Total Fr. 39'861.-- und den unbestrittenen Ausgaben (von Fr. 53'559.--) resultiere ein Ausgabenüberschuss von Fr. 13'698.-- (vgl. Erw. 16 i.V.m. Erw. 18). Dieser Betrag entspreche der Ergänzungsleistung inkl. Pauschalbetrag von Fr. 9'624.-- an die Krankenkasse. Die Differenz (Gesamtbetrag abzüglich pauschale Krankenkasse) betrage Fr. 4'074.-- pro Jahr bzw. Fr. 340.-- pro Monat (vgl. Erw.