Ferner gewähre sie gestützt auf die für September und Oktober 2018 ausgewiesenen Arbeitsschichten einen Abzug für auswärtige Verpflegung von Fr. 1'920.-- (Erw. 12). Zusammenfassend ergebe dies für die Zeit ab dem 1. September 2018 bei einem Jahreseinkommen von Fr. 49'961.-- abzüglich der Sozialversicherungsbeiträge von Fr. 6'038.-- sowie der entsprechenden Gewinnungskosten von Fr. 3'819.-- (Fr. 1'899.-- für das Streckenabonnement sowie Fr. 1'920.-- für auswärtige Verpflegung) ein Nettoeinkommen von Fr. 40'104.-- (Erw. 13). Hiervon werde ein Freibetrag von Fr. 1'500.-- abgezogen, was Fr. 38'604.-- ergebe.